Steuer-News
Berichtigung einer Rechnung für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Eine Rechnung zu einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft ohne Hinweis auf das Geschäft und die Steuerschuld des Empfängers kann nicht rückwirkend korrigiert werden. Laut BFH gilt die Ergänzung als neue Rechnung, da sie eine materielle Voraussetzung der Steuerregelung erfüllt.
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